Wofür gilt diese Erklärung?

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite univerlag.uni-goettingen.de und ihre Unterseiten, also auch für die Publikationen des Universitätsverlags Göttingen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) teilweise vereinbar. Einige Teile des Inhalts entsprechen noch nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit. Wir sind bemüht, die identifizierten Defizite und Mängel kontinuierlich abzubauen.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Inhalte der Website, die nicht barrierefrei sind:

  • Nicht alle Dokumente und Publikationen, die im Rahmen des Webauftritts zum Download angeboten werden, liegen in einer barrierefreien Fassung vor. Vor allem aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Zudem liegen teilweise Dokumente, die von Dritten (z. B. andere Organisationen, Autoren u. a.) stammen, nicht barrierefrei vor.
  • Zu eingebundenen Video- und Audio-Dateien, vor allem bei älteren Versionen, stehen nicht immer Untertitel/Audiodeskriptionen bzw. Transkriptionen zur Verfügung.
  • Es kann vorkommen, dass Wörter und Textabschnitte in einer anderen Sprache vorkommen und nicht entsprechend ausgezeichnet sind. Wegen der Vielzahl der Publikationen, Disziplinen und Sprachen, die in unserem Verlagsprogramm dargestellt sind, ist dies vor allem bei älteren Publikationen nicht mehr nachzupflegen.
  • In Einzelfällen werden Tabellen nicht richtig ausgezeichnet oder werden zur Positionierung von Inhalten eingesetzt.

Gründe für fehlende Barrierefreiheit

Der Universitätsverlag Göttingen publiziert seit 2003 wissenschaftliche, sorgfältig editierte Online-Publikationen, viele davon mit hunderten von Seiten. Diese Publikationen standen zwar seit Beginn frei online zur Verfügung, sind aber damals nicht unter dem Aspekt der Barrierefreiheit hergestellt worden. Um diese in Hinblick auf Barrierefreiheit umzuarbeiten, müsste jedes wieder einen sorgfältigen wissenschaftlichen Prozess durchlaufen, für den die Kapazitäten fehlen. Sollten Fehler in der Aufbereitung unserer Webseiteninhalte auftreten, bemühen wir uns um Behebung.

Wie können wir Barrieren beheben?

Sind Sie bei unseren bereitgestellten Publikationen auf eine Barrierefreiheit angewiesen, um diese zu lesen oder wissenschaftlich zu nutzen? Bitte melden Sie sich in diesem Falle gern bei uns. Bei einigen unserer Publikationen liegen uns noch unformatierte Quellformate vor, die wir in eine maschinenlesbare und barrierearme Version konvertieren und parallel zum Verlags-PDF bereitstellen können. Dies können wir leider nur auf Anfrage leisten. Sind Ihnen andere Mängel beim barrierefreien Zugang zu den Inhalten auf unserer Webseite univerlag.uni-goettingen.de aufgefallen oder haben Sie Anregungen und Fragen zur Barrierefreiheit? Auch dann freuen wir uns über Ihre Meldung:

Universitätsverlag Göttingen

Platz der Göttinger Sieben 1

37073 Göttingen

+49 551 39-2 86 55

univerlag.uni-goettingen.de

verlag_AT_uni-goettingen.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.06.2023 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung (auf Grundlage von WCAG und BITV).

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

+49 551 120-4010

schlichtungsstelle_AT_ms.niedersachsen.de

www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de