Entgegen der heute üblichen Verengung der Sterbehilfediskussion auf die »Selbstbestimmung am Lebensende« fordert Eva Schumann ein Umdenken im Umgang mit schwerkranken und sterbenden Menschen. Um deren Bedürfnissen gerecht zu werden, ist nach ihrer Auffassung ein flächendeckender Zugang zu ambulanten und stationären Palliativeinrichtungen, eine Verbesserung der Betreuung in Alten- und Pflegeheimen sowie Angebote zur stärkeren Einbindung von Angehörigen in die Pflege erforderlich. Diese Forderungen stehen am Ende einer kritischen Würdigung der unter dem Begriff der Sterbehilfe diskutierten Fallgruppen der Hilfe im Sterben (indirekte Sterbehilfe) einerseits und der Hilfe zum Sterben (aktive und passive Sterbehilfe) andererseits. Unter Einbeziehung historischer, interdisziplinärer und rechtsvergleichender Aspekte wird eindringlich dargelegt, dass die formaljuristische Differenzierung zwischen den einzelnen Fallgruppen der Sterbehilfe nicht hinreichend die soziale Dimension des Sterbens berücksichtigt.

"Medizinrecht : MedR" Bd. 25, (2007), S. 691-692

Publikationstyp: Monographie

Sparte: Universitätsverlag

Sprache: Deutsch

ISBN: 978-3-938616-49-9 (Print)

URN: urn:nbn:de:gbv:7-isbn-3-938616-49-0-0

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