Verursachen Amtsverwalter in Ausübung ihres Dienstes Schäden für Dritte, geht die Verantwortlichkeit für die Schäden als Amtshaftung in vielen Fällen auf den Staat über. Der Amtshaftungsanspruch gemäß § 839 Abs. 1 S. 1 BGB i. v. m. Art. 34 S. 1 GG ist ein Teil des Staatshaftungsrechts. Das Amtshaftungsrecht hingegen ist eine janusköpfi ge Rechtsmaterie. Denn systematisch gehört es zum Verwaltungsrecht und damit zum öffentlichen Recht, gleichwohl ist der Amtshaftungsprozess eine Domäne der Zivilgerichte. Der Amtshaftungsanspruch setzt sich aus einer Vielzahl einzelner tatbestandlicher Voraussetzungen zusammen und ist durch eine Jahrzehnte lange Rechtsprechung des III. Zivilsenats des BGH und der Instanzgerichte geprägt. Die vorliegende Untersuchung bearbeitet in ihrem Teil 1 die Grundlagen der Amtshaftung, in Teil 2 die Bezogenheit auf Dritte und im Teil 3 die tatbestandlichen Voraussetzungen der Amtshaftung. Die Untersuchung beleuchtet kritisch eine Vielzahl von amtshaftungsspezifischen Fragestellungen und wendet sich damit nicht nur an Vertreter der Praxis, sondern auch an Studierende.

Publikationstyp: Monographie

Sparte: Universitätsdrucke

Sprache: Deutsch

ISBN: 978-3-86395-218-1 (Print)

URN: urn:nbn:de:gbv:7-univerlag-isbn-978-3-86395-218-1-8

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